3.3. Nachdem der Beschuldigte mit Eingabe vom 3. Oktober 2023 mitteilte, dass er mit der Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens nicht einverstanden sei, wurde mit Verfügung vom 17. Oktober 2023 das mündliche Berufungsverfahren angeordnet. 3.4. Mit Verfügung vom 16. Januar 2024 wurde im Einverständnis der Parteien das Berufungsverfahren bis zum Vorliegen des Entscheids über das Ausstandsgesuch des Beschuldigten vom 1. September 2023 sistiert.