4. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr Fr. 4'921.00 c) andere Auslagen Fr. 102.00 Total Fr. 5'823.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühren sowie die Kosten gemäss lit. b) bis c) im Gesamtbetrag von Fr. 5'823.00 auferlegt. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 2.2. Der Beschuldigte meldete am 29. Juni 2023 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 31. August 2023 zugestellt.