2.6. 2.6.1. Es ist unbestritten, dass es am 13. April 2020 zu einem von B._____ ungewollten Treffen zwischen ihr und dem Beschuldigten kam, wobei der Beschuldigte die Herausgabe von Gold verlangte und ein Streit entstand. B._____ stellte am 14. April 2020 wegen des von ihr erwähnten Sachverhalts vom 13. April 2020 wegen aller anwendbaren Antragsdelikte Strafantrag (Untersuchungsakten [UA] act. 702 bzw. 1822 sowie 178 und 1819). Am 10. Juli 2020 erfolgte u.a. auch wegen dieses Ereignisses eine Strafanzeige (UA act. 1563 ff.).