Unbestritten sei jedoch, dass der Beschuldigte von B._____ die Herausgabe von Gold verlangt habe. Aufgrund der gesamten Situation, insbesondere des Umstands, dass sein Vater im Sterben gelegen und die Zeit gedrängt habe, sei nachvollziehbar, dass er aufgebracht gewesen sei und die Herausgabe des Goldes verlangt habe. Es erscheine plausibel, dass der Beschuldigte fordernd und aggressiv aufgetreten sei und B._____ sich dagegen zur Wehr gesetzt haben dürfte. Das unangemeldete, überraschende Auftauchen des Beschuldigten bei B.__