Auf Einsprache des Beschuldigten hin wurde der Strafbefehl zur Anklage erhoben und die Akten am 16. Januar 2023 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Kulm überwiesen. 1.2. Das Bezirksgericht Kulm stellte das Verfahren mit Urteil vom 21. Juni 2023 betreffend Tätlichkeiten ein. Vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs sprach es den Beschuldigten frei (Dispositiv-Ziff. 1). Die Zivilforderung von B._____ (im vorinstanzlichen Verfahren als Zivil- und Strafklägerin aufgetreten) verwies es auf den Zivilweg (Dispositiv-Ziff. 2). Die Verfahrenskosten wurden dem Beschuldigten auferlegt (Dispositiv-Ziff. 3) und seine Kosten musste er selbst tragen (Dispositiv-Ziff. 4).