1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 16. Dezember 2022 der Tätlichkeiten und des Hausfriedensbruchs zum Nachteil seiner Mutter B._____ schuldig und bestrafte ihn mit einer unbedingten Geldstrafe von 130 Tagen à Fr. 90.00 (als Gesamtstrafe mit einer widerrufenen und der neuen Strafe), abzüglich 3 Tage Untersuchungshaft, womit sich die Tagessätze auf 127 Tage und deren Geldstrafenbetrag auf Fr. 11'430.00 reduzierte sowie einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe.