Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten im Umfang von 2/3, d.h. Fr. 4'620.45, zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)