Ebenso wusste der Beschuldigte um die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich der Buchführung und hätte über seine weiteren Pflichten Kenntnis haben können und sollen. Da er es dennoch unterliess, für eine Buchführung zu sorgen, nahm er damit die Folgen, zumindest eine Verschlimmerung der desolaten Finanzlage der C._____ GmbH, in Kauf.