Mit dem weiteren Betrieb trotz Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind ausserdem weitere wiederkehrende Fixkosten wie Miete, Versicherungen etc. angefallen, obwohl die Firma nicht mehr aktiv tätig gewesen war. Angesichts dieser Ausgangslage muss davon ausgegangen werden, dass der Verlust der Gläubiger im Konkurs der C._____ GmbH mit Sicherheit geringer ausgefallen wäre, hätte der Beschuldigte ordentlich Buch geführt und die erforderlichen Massnahmen i.S.v. Art. 725 ff. OR getroffen. Der Kausalzusammenhang zwischen der Bankrotthandlung und der Verschlimmerung der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit ist damit erstellt.