Auf die Frage nach Fahrzeugen antwortete der Beschuldigte vielmehr: "seit langem nicht mehr, nein". Ferner bestritt er, vor der Konkurseröffnung Fahrzeuge verkauft zu haben (vgl. UA 213). Damit ist unerklärlich, was mit dem Mercedes Benz mit dem Kennzeichen […], der einen erheblichen Wert gehabt haben dürfte, passiert ist. In Widersprüche verwickelte sich der Beschuldigte auch in Bezug auf das Inventar der C.__