Zum anderen muss davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte dazu beitrug, dass gewisse Vermögenswerte der C._____ GmbH beim Konkurs nicht mehr vorhanden waren. So gab der Beschuldigte bei seiner Einvernahme durch die Kantonspolizei Aargau vom 27. August 2020 an, dass er einen Mercedes Benz mit dem Kennzeichen […] habe, der auf das Coiffeurgeschäft laufe und für welchen er monatlich ca. Fr. 720.00 bis Oktober 2020 bezahle (UA 35 Ziff. 54, UA 36 Ziff. 70 und UA 118), wovon er bei der Befragung durch das Konkursamt am 27. Juli 2021 aber nichts mehr wissen wollte. Auf die Frage nach Fahrzeugen antwortete der Beschuldigte vielmehr: "seit langem nicht mehr, nein".