_, wonach die Gesellschaft bei der Übernahme im März 2021 keine Aktiven mehr aufgewiesen habe, mit der Firma nach der Übernahme auch keine geschäftliche Tätigkeit mehr ausgeübt worden sei, in Q._____ nur ein Briefkasten Domizil bestanden habe und ihm (B._____) als "Firmenbestatter" eine Entschädigung um die Fr. 2'000.00 bezahlt worden sei (UA 221 ff.).