51), welche der Beschuldigte – wie die Betreibungen, welche ausschliesslich entweder Steuer- oder Sozialversicherungsforderungen betreffen zeigen – nur noch selektiv bezahlte. Der Beschuldigte wollte das Geschäft dementsprechend zunächst auch nicht verkaufen, sondern schliessen (GA 43 Rückseite). Die gemachten Feststellungen passen auch zu den Angaben von B._____, wonach die Gesellschaft bei der Übernahme im März 2021 keine Aktiven mehr aufgewiesen habe, mit der Firma nach der Übernahme auch keine geschäftliche Tätigkeit mehr ausgeübt worden sei, in Q.