, 237 ff.). Konfrontiert mit den verschiedenen Betreibungen im Jahr 2017 über mehrere tausend Franken gab der Beschuldigte an, er habe "zu diesem Zeitpunkt kein Geld mehr" gehabt, "konnte nicht zeitgerecht bezahlen" und als er nachher wieder gearbeitet habe, habe er "immer wieder bezahlt" (GA 43). Dies zeigt auf, dass der Beschuldigte bereits im Jahr 2017 mit ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen hatte. Überdies bestätigte der Beschuldigte in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2022, dass der Umsatz des Geschäfts stetig zurückgegangen sei und er alle Angestellten habe entlassen müssen.