3.3.3. Hinsichtlich des tatbestandsmässigen Erfolgs der Misswirtschaft ergibt sich aus den Akten Folgendes: Nachdem über die Geschäftstätigkeit der C._____ GmbH ab 2018 keine Buchhaltung mehr geführt wurde (vgl. E. 2.3), ist eine genaue Ermittlung des Besorgnisdatums nicht möglich. Dass die C._____ GmbH Zahlungsschwierigkeiten hatte, ist aber ohne Weiteres den Betreibungsregistereinträgen ab dem Jahr 2017 zu entnehmen (UA 230 ff., 237 ff.).