Schuldspruch zusammengefasst ein, dass er von den Pfändungen im Jahr 2020 bzw. der schwierigen finanziellen Lage der C._____ GmbH aufgrund von Problemen bei der Zustellung der zustellbescheinigungspflichtigen Sendungen nichts gewusst habe (vgl. Berufungsbegründung S. 3 Rz. 2 ff.). Das Handelsregisteramt habe infolge des Umfangs der nicht abgeholten Einschreibesendungen bzw. der nicht zustellbaren Verfügungen anfangs November 2020 die Auflösung der Gesellschaft mangels Zustelldomizils verfügt. Von der Löschung der Gesellschaft habe er erst erfahren, als er direkt telefonisch vom Handelsregisteramt angegangen worden sei (Berufungsbegründung S. 3 f. Rz.