Auffallend sei des Weiteren, dass die nicht bezahlten Forderungen beinahe ausschliesslich öffentlich-rechtlicher Natur seien. Sechs der zehn Betreibungen im Jahr 2020 würden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Steuerverwaltung, stammen und würden sich auf einen gesamthaften Betrag von Fr. 12'221.16 belaufen. Da es sich bei den Steuerzahlungen um periodisch wiederkehrend anfallende Forderungen handle, müsse für den Beschuldigten klar gewesen sein, dass auch im Jahr 2020 solche Rechnungen durch die C._____ GmbH zu bezahlen sein würden.