Der Beschuldigte gab bei der Einvernahme durch das Konkursamt Baden am 28. Juni 2021 an, er verfüge über keine Buchhaltungsunterlagen der C._____ GmbH mehr (UA 211). Dies scheint, nachdem der Beschuldigte ab 2018 keinen Buchhalter mehr hatte (GA 42 Rückseite unten) und die Buchhaltung selbst geführt haben will (UA 212), im Zeitalter, indem die Buchhaltung elektronisch geführt wird, wenig glaubhaft. Zudem konnte der Beschuldigte auch nicht sagen, bis wann er eine Buchhaltung geführt hat. Er meinte dazu lediglich, er habe am Schluss die Buchhaltung, soweit es gegangen sei, selber gemacht.