2.3.2. Den von der Vorinstanz beigezogenen Akten des kantonalen Steueramtes kann entnommen werden, dass der Beschuldigte, welcher betreffend das Geschäftsjahr 2015 für die Buchhaltung der C._____ GmbH verantwortlich und für Rückfragen des kantonalen Steueramts zuständig war (vgl. auch Gerichtsakten [GA] 42 Rückseite), für das Jahr 2015 am 20. Juni 2017, für das Jahr 2016 am 31. Juli 2018 und für das Jahr 2017 am 12. September -8-