2.1.2. Der Beschuldigte macht demgegenüber geltend, dass er die Buchhaltung erstellt und diese an B._____ übergeben habe. B._____ habe gegenüber dem Konkursamt angegeben, die Buchhaltungsunterlagen würden sich bei der D._____ GmbH befinden. Da der Beschuldigte die Unterlagen nicht mehr habe, könne er nicht beweisen, dass er die Buchhaltung bis zum Verkauf der Stammanteile geführt habe. Zudem sei unverständlich, weshalb der Beschuldigte bis und mit 2017 die Buchhaltung hätte geführt haben und ab 2018 dies hätte unterlassen sollen (Berufungsbegründung S. 7 f. Rz.