3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 27. September 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse von den Vorwürfen der Misswirtschaft und der Unterlassung der Buchführung (vorinstanzliche Dispositivziffer 3) freizusprechen. -5- 3.2. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie darauf verzichte, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. Anschlussberufung zu erklären und dass sie mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden sei. 3.3. Mit Verfügung vom 13. November 2023 ordnete die Verfahrensleiterin das schriftliche Verfahren an.