6.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss lit. d) im Gesamtbetrag von Fr. 2'531.60 zu 2/3, d.h. mit Fr. 1'687.75, auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 6.3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, MLaw Lukas Müller, Rechtsanwalt, Baden, wird eine Entschädigung von Fr. 6'930.70 (inkl. 7.7% MwSt. von Fr. 495.50) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss lit. c.) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen.