3. Unterlassung der Verkehrsregeln (…) Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 70.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 600.00, ersatzweise 9 Tage Freiheitsstrafe. 1.2. Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 7. Oktober 2022 Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft am 6. Dezember 2022 die Einsprache samt Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Baden überwies. 2. 2.1. Am 24. Juli 2023 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden statt. Diese erkannte gleichentags: