Der Beschuldigte unterliess es als Geschäftsführer der C._____ GmbH, (Adresse) (bis 23.02.2021 frühere Adresse) die Buchhaltung der Gesellschaft ab dem 11. Juli 2013 bis zum 4. März 2021 zu führen. Der Beschuldigte wusste, dass er hierzu verpflichtet war, rechnete aber zumindest damit. Dennoch erstelle der Beschuldigte wissentlich keine Buchhaltung, so dass der Vermögensstand der Gesellschaft während des genannten Zeitraums nicht ersichtlich war. Mit Entscheid vom 28. Juni 2021 des Bezirksgerichts Baden wurde der Konkurs über die Gesellschaft eröffnet. Das Konkursverfahren wurde am 23. September 2021 mangels Aktiven eingestellt.