Vielmehr verkaufte er die C._____ GmbH am 4. März 2021 an B._____ (separates Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Fribourg). Aufgrund der nicht erstellten Zwischenbilanz und der nicht deponierten Bilanz stiegen die Schulden der Gesellschaft weiter an. Die Vermögenslage der Gesellschaft verschlimmerte sich aufgrund der argen Nachlässigkeit des Beschuldigten, was dieser wusste, zumindest aber billigend in Kauf nahm.