Am 3. März 2020 fanden die Pfändungen in den Betreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Eidgenössische Steuerverwaltung, über insgesamt CHF 6'306.25 statt und am 19. Mai 2020 die Pfändung in der Betreibung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Eidgenössische Steuerverwaltung, über CHF 1'110.00. Damit erkannte der Beschuldigte spätestens in diesem Zeitpunkt, dass sich die C._____ GmbH in einer finanziell schwierigen Situation befand und begründete Besorgnis einer Überschuldung bestand (Besorgniszeitpunkt).