4. Mit Revisionsgesuch vom 24. Juli 2023 beantragte der Gesuchsteller die Feststellung der Nichtigkeit des Urteils des Obergerichts vom 6. Juni 2023, eventualiter dessen Aufhebung sowie einen Freispruch, subeventualiter dessen Aufhebung und die Feststellung der Nichtbezahlung einer Entschädigung an die ehemalige Privatklägerin. -3-