Das Bundesgericht hiess eine vom Gesuchsteller dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_41/2022 vom 9. Dezember 2022 teilweise gut, sprach den Gesuchsteller vom Vorwurf der Nötigung (Anklageziffer 1.1) frei, hob das Urteil des Obergerichts vom 16. November 2021 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. 3. Das Obergericht, 2. Kammer, sprach den Gesuchsteller mit Urteil SST.2023.3 vom 6. Juni 2023 vom Vorwurf der versuchten Nötigung (Anklageziffer 1.1) frei und verurteilte ihn wegen mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen.