Das Bundesgericht hiess eine vom Gesuchsteller dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_425/2020 vom 10. März 2021 gut, hob den Beschluss des Obergerichts vom 25. Februar 2020 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurück. 2. Das Obergericht, 2. Kammer, verurteilte den Gesuchsteller mit Urteil SST.2021.84 vom 16. November 2021 wegen mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen.