Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg verurteilte als ausserordentliche Vertretung und im Namen des Bezirksgerichts Lenzburg den Gesuchsteller mit Urteil vom 28. Mai 2019 wegen mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Das Obergericht, 2. Kammer, trat auf eine vom Gesuchsteller dagegen erhobene Berufung aufgrund verspäteter Berufungsanmeldung mit Beschluss SST.2019.215 vom 25. Februar 2020 nicht ein.