Dem Beschuldigten wurde mit Handelsgerichtsentscheid vom 3. April 2020 eine 14-tägige Frist ab Eintritt dessen Rechtskraft gewährt, die Liegenschaft an der W-Strasse in R._____ zu räumen und in gereinigtem Zustand der Vermieterin zurückzugeben. Der Beschuldigte weigerte sich jedoch konsequent – auch nachdem die Vermieterin ihm eine freiwillige Nachfrist ansetzte (UA act. 115) – der gerichtlichen Anordnung nachzukommen. Er hat dabei über ein erhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt.