Bei jeder einzelnen Anschuldigung ist noch von einem leichten Verschulden auszugehen, was unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – bei isolierter Betrachtung – je zu einer angemessenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen führt. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass sämtliche falsche Anschuldigungen in einem sehr engen - 17 - zeitlichen, örtlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, mithin der Gesamtschuldbeitrag erheblich geringer ausfällt. Damit wäre für die weiteren falschen Anschuldigungen, soweit sie Vergehen betreffen, die Einsatzstrafe je um 20 Tagessätze zu erhöhen.