5.5. 5.5.1. Die falsche Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB sieht gemäss der seit 1. Juli 2023 geltenden und für den Beschuldigten milderen Fassung (sog. «lex mitior», Art. 2 Abs. 2 StGB) einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.