Die Strafanzeigen des Beschuldigten richteten sich gegen Personen, welche an der zwangsweisen Räumung der gemieteten Geschäftsräumlichkeiten in R._____ beteiligt waren. Wie bereits erwähnt (siehe oben E. 3.4.5.), wusste der (stets anwaltlich vertretene) Beschuldigte um die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Handelsgerichtsentscheides vom 3. April 2020 - 14 -