ten Personen sowie zusätzlich die H._____ AG und die I._____ AG (bzw. - 13 - deren bei der Räumung jeweils anwesenden Mitarbeiter) beschuldigt, sich wegen der mit «Strafantrag» vom 4. Mai 2020 bereits erwähnten Delikte sowie zusätzlich wegen Diebstahls strafbar gemacht zu haben (Beizugsakten der Oberstaatsanwaltschaft, OSTA.ST.2020.239 act. 11). Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 verfügte die Oberstaatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme sämtlicher Strafanzeigen des Beschuldigten (UA act. 124).