patentierten und fachkundigen Anwalt ist zu erwarten, dass er um die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Handelsgerichtsentscheids vom 3. April 2020 wusste; dass dem so war, ergeht auch daraus, dass dieser das Bundesgericht um Erteilung der aufschiebenden Wirkung mit dem Hinweis: "Diese Frist läuft am 20. April 2020 ab, da der Entscheid mit dessen Ausfällung rechtskräftig wird." ersucht hat. Der Rechtsanwalt hat dem Beschuldigten diese Hinweise zudem auch weitergegeben (vgl. Beschwerde vom 17. April 2020, act. 175 ff., v.a. act. 179; aus dieser ergeht, dass die Beschwerde und die entsprechende Information der Mandantschaft in Kopie weitergegeben wurde, act.