Anklageerhebung: 25. Juni 2021; Berufungserklärung: 23. Januar 2023) ohne Verzögerung zum Abschluss zu bringen. 3. 3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB schuldig gesprochen. Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch. -7- 3.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten gestützt auf folgenden Sachverhalt Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) vor: Begangen: Ort: […] (Räumlichkeiten D._____ AG) Zeit: Dienstag. 21.04.2020 (Entscheid vom 03.04.2020)