5.2. Mit Beschluss vom 13. August 2024 beschloss das Obergericht, dass der C._____ AG im vorliegenden Verfahren keine Parteistellung zukommt. 6. Am 15. November 2024 reichte der Beschuldigte selbst eine Eingabe ein und stellte darin verschiedene Anträge betreffend die Vereinigung verschiedener gegen ihn geführten Verfahren. 7. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 20. November 2024 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. B._____ (SST.2023.23) statt. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: