3.2. Am 31. Dezember 2022 wurde dem Beschuldigten das begründete Urteil zugestellt, woraufhin er mit Eingabe vom 19. Januar 2023 die Berufungserklärung einreichte und einen vollumfänglichen Freispruch beantragte. -4- 3.3. Die C._____ AG verzichtete mit Eingabe vom 2. Februar 2023 darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder die Anschlussberufung zu erklären. 3.4. Mit Eingabe vom 6. Februar 2023 verzichtete die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder die Anschlussberufung zu erklären.