1.4. Mit Entscheid vom 28. September 2021 hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts das Ausstandsgesuch der Präsidien des Bezirksgerichts Lenzburg gut. Die Justizleitung der Gerichte Kanton Aargau überwies daraufhin mit Entscheid vom 1. Dezember 2021 das Verfahren gegen den Beschuldigten zur Behandlung und Beurteilung an das Gerichtspräsidium Muri. Dieses handelte als ausserordentliche Vertretung im Namen des örtlich zuständigen Bezirksgerichts Lenzburg. 2. 2.1. Mit Urteil vom 5. September 2022 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Muri nach durchgeführter Verhandlung: 1. Der Beschuldigte ist schuldig: