1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 10. Juni 2021 fristgerecht Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies ihn mit Schreiben vom 25. Juni 2021 an das Gerichtspräsidium Lenzburg zur Durchführung der Hauptverhandlung. 1.3. Mit Eingabe vom 8. September 2021 stellte der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg im Namen der Präsidien des Bezirksgerichts Lenzburg bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Gesuch um Bewilligung des Ausstands und Überweisung des Verfahrens an ein anderes Bezirksgericht.