1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 28. Mai 2021 des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB sowie der mehrfachen falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 220.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 7'600.00, ersatzweise 35 Tage Freiheitsstrafe. Zudem verpflichtete sie den Beschuldigten zur Bezahlung einer Entschädigung an die Privatklägerschaft in der Höhe von Fr. 1'437.60.