Der Verteidiger macht einen Stundenaufwand von insgesamt 16.17 Stunden geltend, wobei er die Dauer der Berufungsverhandlung auf 4.75 Stunden schätzte. Diese dauerte jedoch lediglich 2.75 Stunden. Zuzüglich einer Wegpauschale von 0.75 Stunden und 0.5 Stunden für die Nachbesprechung sind dem Verteidiger im Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung lediglich 4 Stunden zu entschädigen. Im Übrigen ist der geltend gemachte Aufwand (inkl. Auslagen) nicht zu beanstanden. Damit ist dem Verteidiger für das Jahr 2023 ein Aufwand von 2.09 Stunden und Auslagen von Fr. 16.00 sowie für das Jahr 2024 ein Aufwand von 13.33 Stunden und Auslagen von Fr. 63.00 zu entschädigen.