_ sagte aus, er habe den Beschuldigten gefragt, "ob er etwas Schlimmes gemacht" habe. Dieser habe nichts gesagt und "es" nicht abgestritten (UA act. 191 Frage 19). Auf die Frage, ob in dieser Nacht von einer Vergewaltigung gesprochen worden sei, sagte er: "Weiss ich jetzt nicht. Es wurde nicht direkt von einer Vergewaltigung gesprochen" (UA act. 197 Frage 94). Auf Nachfrage, ob dem Beschuldigten explizit eine Vergewaltigung der Privatklägerin vorgeworfen worden sei, sagte er aus, es nicht genau zu wissen (act. 197 Frage 97). - 17 -