Nachdem die Privatklägerin aufgewacht war, versuchte sie (zunächst vergeblich) ihren Freund zu erreichen und bat schliesslich ihren Kollegen, D._____, vorbeizukommen. Um ca. 6 Uhr weckte und konfrontierte D._____ zusammen mit der Privatklägerin den Beschuldigten und schickte ihn schliesslich weg (vgl. UA act. 113, Frage 74; act. 158, Frage 94; Protokoll Berufungsverhandlung S. 9). Gemäss den Aussagen des Beschuldigten sei die Privatklägerin an jenem Morgen "komplett ausser sich" und "nur noch am Weinen " gewesen und habe geschrien, dass er sie vergewaltigt habe (UA act. 127, Frage 31 und act. 107; Frage 12).