können, was die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen unterstreicht. 4.7. Im Weiteren stellt sich die Frage, ob die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten durch sein Nachtatverhalten erschüttert wird. Am 11. Juli 2021 um 06:52 Uhr schrieb der Beschuldigte der Privatklägerin eine Textnachricht, u.a. mit den Worten "[…] Ich weiss, du wirsch mir das nie chöne verzeihe, ich ha dir es trauma a tah" […]. Bitte mach kei azeig, ich weiss es isch schwer nachdem was passiert isch. […]" (UA act. 34). Am - 16 -