4.4. Die Jugendanwaltschaft hat beim Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau ein am 29. Juli 2022 erstattetes Gutachten zur theoretischen Blutalkoholberechnung bei der Privatklägerin im Tatzeitpunkt in Auftrag gegeben. Die Gutachter berechneten für den 10. Juli 2021 um 22:44 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von minimal 0.85 und maximal 2.39 Gewichtspromille und für den 11. Juli 2021 um 3:39 Uhr eine solche von minimal 0.00 und maximal 1.90 Gewichtspromille (UA act. 202 ff.). - 14 -