__, auf welcher auch die Privatklägerin zu hören ist, sowie dem vom Beschuldigten um 22:44 Uhr gemachten Video, auf welchem die Privatklägerin zunächst zu sehen ist und der Beschuldigte am Ende des Videos erwähnt, die Privatklägerin habe sich übergeben müssen (was auf dem Video auch zu hören ist), ergibt sich ohne Zweifel (insbesondere aufgrund der lallenden Sprache, der zufallenden und sich wieder öffnenden Augenlider und des Umstands, dass der Privatklägerin beim Trinken Wasser aus dem Mundwinkel läuft), dass die Privatklägerin zu jenem Zeitpunkt stark betrunken gewesen ist. Damit korrespondiert die Sprachnachricht des Beschuldigten in einem