6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) für das Berufungsverfahren zu Lasten des Beschuldigten." 2.8. Mit Eingabe vom 25. März 2024 nahm der Beschuldigte zur Eingabe der Privatklägerin vom 1. März 2024 Stellung. 2.9. Am 24. April 2024 fand eine Verhandlung vor Obergericht statt mit Befragung der Privatklägerin sowie des Beschuldigten. Das Obergericht zieht in Erwägung: