6. Der Zivil- und Strafklägerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete sei als deren unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) für das Berufungsverfahren zu Lasten des Beschuldigten." 2.3. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 reichte die Privatklägerin ergänzende Unterlagen zu ihrem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein.